Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen für die Produktion von Medien­in­halten und Printprodukten

1 Allgemeines

Diese Geschäfts­be­din­gungen gelten zwischen Descura (nachfolgend: Agentur), Inhaber Dave Marquard, und dem Auftraggeber für alle Verträge, die die Erstellung oder Produktion von Medien­in­halten und Print­pro­dukten, wie zum Beispiel Image­filme, Drehbücher oder Flyer (nachfolgend: Produkt), zum Gegen­stand haben. AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich wider­sprochen. Vertragliche Verein­barungen im Einzelfall bedürfen der Text- oder Schriftform.

2 Urheber­recht und Nutzungsrechte

2.1 Voren­twürfe, Vorschläge, Reinze­ich­nungen und Texte sowie die finalen Dateien/Projekte sind geistiges Eigentum der Agentur und dürfen ohne ausdrück­liche Zustimmung weder im Original, noch bei der Repro­duktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2.2  Die Agentur überlässt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwen­dungszweck erforder­lichen Nutzungsrechte an dem Produkt.
Die Agentur behält sich das Recht vor, ihre Entwürfe und Vervielfäl­ti­gungen unter Berück­sich­tigung der Inter­essen des Vertragspartners im Rahmen der Eigen­werbung zu verwenden.

2.3  Der Übergang des Nutzungsrechts gemäß 2.2 findet erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den Auftraggeber statt.
Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Agentur.

2.4  Die Agentur behält sich das Recht vor, von ihr erstellte Produkte in branchenüblicher Weise zu signieren.

2.5  Ein Recht des Auftraggebers auf Herausgabe von Rohdaten besteht nicht. Die Herausgabe von Rohschnitt- und Layout­daten erfolgt im Einzelfall auf Basis einer geson­derten Vereinbarung.

3 Angebote und Zahlungsbedingungen

3.1  Ein Angebot der Agentur ist im Einzelfall nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes angeführt, ist das Angebot zwei Wochen ab dem Datum seiner Erstellung verbindlich.

3.2  Die verein­barten Preise sind Endpreise, ggf. zuzüglich Verpackung und Porto. Umsatzs­teuer wird aufgrund der Anmeldung der Agentur als Kleingewerbe nicht berechnet. Während der Entwicklung des Produktes entste­hende Kosten, wie etwa die Zusendung von Vorlagen an den Auftraggeber werden diesem von der Agentur gesondert in Rechnung gestellt.

3.3  Die Vergü­tungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung durch die Agentur. Bei Auftragswerten über 1000,00 EUR wird eine Anzahlung in Höhe von 40% des Netto-Auftragswertes bei Erteilung fällig. Weitere Abschlagszahlungen erfolgen nach Rechnungslegung durch die Agentur entweder zum Monat­sende oder bei Beendigung des Projekts.

3.4  Werden Leistungen der Agentur über den verein­barten Umfang hinaus genutzt, so werden die zusät­zlichen Leistungen dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen, die auf Veran­lassung des Auftraggebers durchge­führt werden und nicht dem Zweck der Nacher­füllung dienen.

3.5  Die Agentur ist berechtigt, Vorauszahlung zu fordern, beziehungsweise noch nicht ausgelieferte Produkte zurück­zube­halten, falls die Erfüllung eines Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragss­chluss einge­tretenen oder bekannt gewor­denen Verschlechterung der Vermö­gensver­hält­nisse des Auftraggebers gefährdet ist. Das gleiche gilt für den Fall, dass sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen im Verzug befindet.

3.6  Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungs­datum ein, ohne dass es einer Mahnung durch die Agentur bedarf. Verzugszinsen sind in Höhe von 9 Prozent­punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu leisten.

4 Haftung

 4.1  Die Agentur haftet außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfül­lungs­ge­hilfen vorsät­zlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung aus der Verletzung von sogenannten Kardinalspflichten.

4.2  Mit der Abnahme des Produkts übernimmt der Auftraggeber die Verant­wortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Das Produkt gilt als abgenommen, wenn der Agentur Rügen und Beanstan­dungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Produkts in Text- oder Schriftform zugegangen sind. Bei berechtigter Beanstandung ist die Agentur nach Wahl des Auftraggebers entweder zur Nachbesserung oder Nachlieferung bis zu einem Umfang in Höhe des Auftragswertes verpflichtet.
Nach Abnahme sind Ansprüche des Auftraggebers gegen die Agentur ausgeschlossen. § 4.1 bleibt hiervon unberührt.

4.3  Die Agentur haftet nicht für die wettbe­werbs- oder marken­rechtliche Zuläs­sigkeit und Eintra­gungs­fähigkeit der Produkte. Die Überprüfung von Rechts­fragen sowie deren Kosten obliegen dem Auftraggeber vorbe­haltlich entge­gen­ste­hender Verein­barungen im Einzelfall.

4.4  Der Auftraggeber trägt die Verant­wortung, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen an die Agentur berechtigt ist und diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber die Agentur von diesbezüglichen Ersatzansprüchen Dritter frei.

5 Datenschutzbestimmungen 

 Die Agentur speichert die für die Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Daten in elektro­n­ischer Form. Eine Verwendung außerhalb des Vertragsver­hält­nisses findet nur statt, soweit geset­zliche Bestim­mungen dies im Einzelfall zulassen oder der Kunde eingewilligt hat.

6 Eigentumsvorbehalt

Die Agentur behält sich das Eigen­tum­srecht an gelieferten körper­lichen Produkten bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber vor.

7 Schluss­bes­tim­mungen

7.1  Erfül­lungsort ist der Sitz der Agentur. Soweit zwischen den Parteien zulässig, wird der Sitz der Agentur als Gerichts­stand vereinbart.

7.2  Auf dieses Vertragsver­hältnis ist deutsches Recht anwendbar.

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